Impressum, Kontakt

Speedworld

Freizeitzentrum 1
2471 Pachfurth 
Tel.: +43 2162 68 380

office@speedworld-kart.at 
http://www.speedworld-kart.at

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Donnerstag von 13:00-19:00

Freitag bis Sonntag, sowie Feiertags von 10:00-19:00

Montag Ruhetag (ausser an Feiertagen)

Kart Racing
Kartvermietungs GmbH
Firmenbuchnummer: 149038z
UID: ATU44580609

Bankverbindung:
Bank Austria
IBAN: AT631200038013456400
BIC: BKAUATWW
Gerichtstand ist Korneuburg

AGB´s

Markenschutz
„Speedworld™“
ist eine eingetragene und registrierte
Wort- Bildmarke am Patentamt Wien
AGB |General Terms
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)General terms and conditions
ECG Informationen | ECG Facts
Gewerbeberechtigungen / Business authorisations
Vermieten von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers
Handelsgewerbe und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) / Commercial agency
Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenker
Seit 13.02.1998 für den Standort
2471 Pachfurth, Freizeitzentrum (Pachfurth) (kann vom Gründungsdatum abweichen)
GeschäftsführerIn gewerberechtlich: Angela Figl-Egger

Kammerzugehörigkeiten
Occupational categories
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Fachgruppe: Vermieten von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers
Verantwortliche Person EU Datenschutzgrundverordnung
Harald Egger
Email Kontakt: office@speedworld-kart.at
Firmenbuchnummer: 149038z
UID Nummer | VAT Number: ATU44580609
Gisa Nummern: 12457564
Rechtsform / Legal form
GesmbH. / GesmbH.
Gründung / Foundation: 1998 / 1998
Gerichtsstand / Legal venue
Landesgericht Korneuburg
Behörde gem. ECG / appropriate authority
Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha

Haftungsausschluss | Disclaimer

Unser Unternehmen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen unser Unternehmen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens unseres Unternehmens kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Unser Unternehmen behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (‚Links‘), die außerhalb des Verantwortungsbereiches unseres Unternehmens liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem unser Unternehmen von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die Kart Racing GmbH. erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Unser Unternehmen hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert sich unser Unternehmen hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in den von unserem Unternehmen evetuell eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Dieser Haftungsausschluss, sowie der Inhalt dieser Seite, ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

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Datenschutz

§ 25 Mediengesetz | § 25 Media Law

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Urheberrecht | Copyright

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Newsletter

Der Versand von EMail Nachrichten, Aktionen und Newsletter erfolgte unter Berücksichtigung der Bestimmungen des österr. E-Commerce Gesetzes (ECG 2001) und auf Basis des im Jahr 2003 novellierten §107 des Österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003, BGBl I 70/2003). Die Bestimmungen erlauben den Versand von Werbe-eMails an Geschäftskunden (Business Kunden), sofern dem Empfänger die Möglichkeit geboten wird, sich von zukünftigen Mitteilungen abzumelden. Wir sind bemüht, ausschließlich EMail Adressen zu verwenden, die entweder eindeutig geschäftlich genutzt sind oder zumindest auf ein Unternehmen schließen lassen bzw. bereits Kontakt zu unserem Unternehmen besteht. Die Empfängerliste dieses Mails wurde selbstverständlich nach § 107 (2) TKG abgeglichen. Wenn Sie zukünftig unsere Informationen nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich vom Erhalt zukünftiger Mitteilung einfach online unter Kart Racing Newsletter abmelden. Ihre Adresse wird nach Eintrag automatisch von zukünftigen Mailings ausgeschlossen! Bitte beachten Sie, dass nur Abmeldungen über den Abmeldelink automatisiert erfolgen können und sowohl die An- und Abmeldung zum Newsletter durch eine zusätzliche Bestätigung aktiv werden um eventuelle Mißbräuche Ihrer EMaildaten im Newslettersystem zu verifizieren. Nach getätigter An- und Abmeldung erhalten Sie jeweils eine EMail Nachricht mit einem personalisiertem An- und Abmeldelink.

Information gem § 19 Abs 3 AStG

Gemäß § 19 Abs 3 AStG haben wir den Verbraucher, wenn wir mit diesem in einer eventuellen Streitigkeit keine Einigung erzielen können, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung, im Folgenden kurz AS-Stelle, hinzuweisen. Verbraucher haben auch die Möglichkeit, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden: http://ec.europa.eu/odr. Wir sind nach §19 Abs 3 AStG gesetzlich zu dieser Information verpflichtet, jedoch nicht gesetzlich dazu verpflichtet an diesem Verfahren teilzunehmen und beruht im Fall der Fälle auf einer Entscheidung unseres Unternehmens daran teilzunehmen. Wir haben zugleich anzugeben, ob wir an einem Verfahren teilnehmen werden. Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mail-Adresse einbringen: office@speedworld-kart.at.

Information gem § 4 Abs 1 Z 19 FAGG:

Zusätzliche Informationspflichten für den Online-Vertrieb Unterwerfung unter eine AS-Stelle (Art 14 Abs 2 ODR-VO): Grundsätzlich unterwerfen wir uns nicht Verbrauchern gegenüber einem alternativen Streitbeilegungsverfahren bei folgender Alternativen Streitbeilegungsstelle. Sollte die gesetzliche Verpflichtung geltend werden so sind die für uns vorgesehenen AS-Stellen hier anzugeben: Internet Ombudsmann (http://www.ombudsmann.at), Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://verbraucherschlichtung.or.at)

Email Richtlinien | Email policy

Der Austausch von Nachrichten mit unserem Unternehmen via E-Mail dient rein zu Informationszwecken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen über dieses Medium sind nicht zulässig. Alle Angebote sind freibleibend, unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte jeglicher Art hergeleitet werden können. Änderungen, Irrtümer sowie Druckfehler vorbehalten. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, gesamte Angebote oder einzelne Teile daraus ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen. Alle Preisangaben in EUR exkl. MwSt. & Transport- und Lieferkosten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, darüber hinaus betreffende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum unseres Unternehmens. Der Gerichtsstand ist Wien. Alle eingehenden und ausgehenden Emails werden via Antispam Appliance von Barracuda Networks gescannt. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Email erhalten, so bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren um eventuell geblockte Absender oder Inhalte zu verifizieren und Ihnen die Möglichkeit zu geben Emails an unser Unternehmen zu senden. Archivierung: Alle gültigen eingehenden und ausgehenden Emails werden via Mail Archiver Appliance von Barracuda Networks gesetzlich verpflichtet, unveränderbar archiviert.

Archivierung – Auszug aus gesetzlichen Bestimmungen

Kurzer Auszug aus den wichtigsten österreichischen Gesetzen, die für die Archivierung elektronisch übermittelter Geschäftsdokumente relevant sind.

BAO § 131 (3)

Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist; die vollständige und richtige Erfassung und Wiedergabe aller Geschäftsvorfälle soll durch entsprechende Einrichtungen gesichert werden. Wer Eintragungen in dieser Form vorgenommen hat, muss, soweit er zur Einsichtgewährung verpflichtet ist, auf seine Kosten innerhalb angemessener Frist diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um die Unterlagen lesbar zu machen, und, soweit erforderlich, ohne Hilfsmittel lesbare, dauerhafte Wiedergaben beibringen. Werden dauerhafte Wiedergaben erstellt, so sind diese auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen.

BAO § 132 (2)

Hinsichtlich der in Abs. 1 genannten Belege, Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen kann die Aufbewahrung auf Datenträgern geschehen, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist. Soweit solche Unterlagen nur auf Datenträgern vorliegen, entfällt das Erfordernis der urschriftgetreuen Wiedergabe.

UGB § 190 (5)

Der Unternehmer kann zur ordnungsmäßigen Buchführung und zur Aufbewahrung seiner Geschäftsbriefe (§ 212 Abs. 1) Datenträger benützen. Hierbei muss die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete, hinsichtlich der in § 212 Abs. 1 genannten Schriftstücke auch die urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen jederzeit gewährleistet sein. Werden solche Schriftstücke auf elektronischem Weg übertragen, so muss ihre Lesbarkeit in geeigneter Form gesichert sein. Soweit die Schriftstücke nur auf Datenträgern vorliegen, entfällt das Erfordernis der urschriftgetreuen Wiedergabe.

UGB § 212 (1)

Der Unternehmer hat seine Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse samt den Lageberichten, Konzernabschlüsse samt den Konzernlageberichten, empfangene Geschäftsbriefe, Abschriften der abgesendeten Geschäftsbriefe und Belege für Buchungen in den von ihm gemäß § 189 Abs. 1 zu führenden Büchern (Buchungsbelege) sieben Jahre lang geordnet aufzubewahren; darüber hinaus noch solange, als sie für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem der Unternehmer Parteistellung hat, von Bedeutung sind. (2) Die Frist läuft vom Schluss des Kalenderjahrs an, für das die letzte Bucheintragung vorgenommen, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz und der Jahresabschluss festgestellt, der Konzernabschluss aufgestellt oder der Geschäftsbrief empfangen oder abgesendet worden ist.

UGB § 216

Wer Eintragungen oder Aufbewahrungen in der Form des § 189 Abs. 3 vorgenommen hat muss, soweit er zur Einsichtgewährung verpflichtet ist, auf seine Kosten innerhalb angemessener Frist diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um die Unterlagen lesbar zu machen, und, soweit erforderlich, die benötigte Anzahl ohne Hilfsmittel lesbarer, dauerhafter Wiedergaben beibringen.

UStG § 11 (2)

Als Rechnung im Sinne des Abs. 1 gilt jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Hierunter fallen Quittungen, Abrechnungen, Gegenrechnungen und Frachtbriefe. Die nach Abs. 1 erforderlichen Angaben können auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Als Rechnung gilt auch eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung, sofern der Empfänger zustimmt. Sie gilt nur unter der Voraussetzung als Rechnung, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sind. Der Bundesminister für Finanzen bestimmt mit Verordnung die Anforderungen, bei deren Vorliegen diese Voraussetzungen erfüllt sind. Stellt der Unternehmer Rechnungen gemäß Abs. 1 und Abs. 1a aus, so hat er eine Durchschrift oder Abschrift anzufertigen und sieben Jahre aufzubewahren; das gleiche gilt sinngemäß für Belege, auf die in einer Rechnung hingewiesen wird. Auf die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein.